Härtefall:
Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist.
Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege auch des nachts nur von mehreren Pflegekräften
gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Stunden täglich, davon wenigstens 2 Stunden in
der Nacht, erforderlich ist.
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                                                              Ambulante Kranken & Altenpflege Gerd Jonas