Krankenkasse:                                                                                                                           ( SGB V )
Leistungen und Kosten                                                Die Preise für SGB XI finden Sie hier - Unsere Preise
Die im unteren Bereich aufgeführten Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn Ihr Hausarzt
eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege ausstellt, sofern keine im Haushalt lebende Person die Pflege
übernehmen kann oder, Krankenhauspflege geboten aber nicht durchführbar ist, oder wenn sie  wenn vermieden
oder verkürzt wird. Das letztere ist dann der Fall wenn zum Beispiel eine Wundversorgung im Krankenhaus
(nach einer Operation) nicht abgeschlossen ist und zu Hause weitergeführt werden muß.
Weitergehende Informationen über Verordnungen finden Sie hier  ->    Verordnung für Häusliche Krankenpflege
Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 %  der Kosten für die ersten 28 Tage,
sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem
Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
 
Beispiel:
Subcutane Injektionen - Frau Herta M. ist eine Insulinpflichtige Diabetikerin, 74 Jahre alt und kann wegen
einer inoperablen Augenerkrankung nicht mehr sehen wie viel Einheiten Insulin sie spritzen  muß, des weiteren
hat sie auch keine im Haushalt lebende Person, welche dieses für sie übernehmen kann. Der Hausarzt stellt ihr
eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege aus. Ein Pflegedienst ihrer Wahl soll die Behandlungspflege
durchführen, denn der Arzt hat 1 Injektion pro Tag, 7 mal wöchentlich verordnet.
 
1 - Für die Ausstellung der Verordnung für Häusliche Krankenpflege werden 10,- € pro Quartal an die
     Krankenkasse entrichtet.
2 - Für die ersten 28 Tage des Kalenderjahres muß der Patient 10 % der anfallenden Kosten der Behandlungs-
     pflege an die Krankenkasse abführen, also 24,33 €
 
Das heißt Frau Herta M. muß in einem Jahr für die Behandlungspflege 28,33 € zuzahlen. (gültig für AOK-
Rheinland)
Da die Vergütungen der einzelnen Leistungsklassen differieren, des weiteren zwischen der AOK, den Vdak´s
( Verband der Angestellten-Krankenkassen ) und den Privatkassen unterschiedlich abgerechnet werden,
würde es hier zu weit führen alles im einzelnen aufzuführen. Jedoch kann der  Betrag als Anhaltspunkt dienen.
 
Die Behandlungspflege ist in drei Leistungsgruppen unterteilt.
 
a) Leistungsgruppe 1: (Behandlungspflegen einfacher Art).
 ~ Injektionen sc.
 ~ Versorgung eines oder mehrerer Dekubiti Stadium 1 und/oder 2 (sofern nicht Leistungsgruppe 2)
 ~ Blutdruckmessung*
 ~ Blutzuckermessung*
 ~ Gewichtskontrolle zur verordneten Flüssigkeitsbilanzierung*
 ~ Augentropfen* (Vor- und nach Augenoperationen in der Regel 14 Tage)
 ~ Medizinische Einreibung / Wickel (Angabe der Wirksubstanz/en erforderlich)
 ~ Kontrollierte Eingabe überwachungspflichtiger Medikamente bei ausschließlich hochgradig fortgeschrittener
    körperlicher oder geistiger Leistungseinschränkung oder Realitätsverlust, einschließlich Information des
    Patienten über das Medikament, ggf. Lagern des Patienten, Kontrolle der medikamentös bedingten Wirkung
    und Nebenwirkung, Dokumentation von Zeit und Dosis, Wirkung auf den Patienten; das/die verordnete/en
    Medikament/e ist/sind ebenfalls auf dem Verordnungsvordruck anzugeben.
 ~ Inhalation
 ~ Klistiere/Klysma als Therapeutische Maßnahme
 ~ Stoma- und Anus-praeter-Versorgung, Uro- und Ileo-Stoma Versorgung (nur bei krankhaften Veränderungen)
 ~ An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -hosen ab Kompressionsklasse II
    *kann nur in Ausnahmefällen nach Vertragsärztlicher Verordnung und ausdrücklicher Begründung   
    der medizinischen Notwendigkeit sowie Angabe der voraussichtlichen Leistungsdauer in Betracht 
    kommen.
 
b) Leistungsgruppe 2: (Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand / qualifizierter Art)
 ~ Anlegen oder Wechseln von Verbänden, auch Kompressionsverbände, Wundversorgung und Wundpflege
    (Wundschnellverbände, z.B. Heftpflaster, fallen nicht hierunter).
 ~ Versorgung von drei und mehr Dekubiti im Stadium 2. Fehlen auf der ärztlichen Verordnung die Angaben zum
    Stadium des Dekubitus ist die Leistung nur nach Leistungsgruppe 1 abrechnungsfähig.
 ~ Umschläge zur Wärme-/Kältetherapie
 ~ Enterale Ernährung über Magensonde (nicht PEG)
 ~ Trachea-Stoma-Versorgung, Absaugen
 ~ Katheterisierung (Einlegen, Wechsel und Pflege eines Katheters zur Harnableitung sowie
    Flüssigkeitsbilanzierung [Ein- und Ausfuhr], Instillation).
 ~ Einlauf (auch Klistiere, Klysma)
 
c) Leistungsgruppe 3: (Behandlungspflegen besonders zeitaufwendiger Art und/oder besondere Sachkunde
                                    erforderlich)
 ~ Versorgung eines oder mehrerer Dekubiti im Stadium 3 und/oder 4. (Fehlen auf der ärztlichen Verordnung
    die Angaben zum Stadium des Dekubitus ist die Leistung nur nach Leistungsgruppe 1 abrechnungsfähig.)
 ~ Infusionstherapie einschließlich Überwachung bis 500 ml
 ~ Parenterale Ernährung
 ~ Pflege von ZVK, Pflege von Port Systemen (z.B. Messung des zentralen Venendrucks und Überwachung
    des zentralen Venenkatheters.)
 ~ Versorgung von Beatmungspatienten (Bedienung, Überwachung, Reinigung und Wechsel des Systems bei
    intubierten Patienten.)
 ~ Hebe- und Senkeinlauf
 ~ Digitales Ausräumen
 
d) Anleitung zur Behandlungspflege (Preis der jeweiligen Leistungsgruppe incl. 50% Zuschlag)
Bei Anleitungserfolg (im Anschluß an die Anleitung wird die angeleitete Leistung für mind. 30 Tage
nicht mehr verordnet) können weitere 50% des Preises der jeweiligen Leistungsgruppe abgerechnet
werden.
Sind die im Rahmen einer Verordnung zu erbringenden Leistungen unterschiedlichen Leistungsgruppen 
zugeordnet, ist nur die jeweils höherwertige Leistungsgruppe abrechnungsfähig.
Werden mehrere Leistungen aus einer Leistungsgruppe anlässlich eines Einsatzes erbracht, ist die
 jeweilige Leistungsgruppe einmal abrechnungsfähig.
 
Impressum

                                                             Ambulante Kranken & Altenpflege Gerd Jonas