Pflegekasse:                                                                                                                            ( SGB XI )
Die seit 1995 bestehende Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um eine Grundversorgung der ständig
wachsenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen zu sichern.
Sie können Leistungen der Pflegekasse erhalten, wenn Sie sich einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kranken-
kasse besorgen, oder sich diesen zuschicken lassen.
Der Gutachter (Arzt oder eine speziell ausgebildete Pflegekraft) des medizinischen Dienstes wird Ihnen dann
ein Termin für das Pflegegutachten bei der zu  pflegenden Person nennen. Das Pflegegutachten wird an die
Pflegekasse weitergeleitet.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der durch den Medizinischen Dienst  ermittelten
Pflegestufe, welche im folgenden erläutert werden. Bei mehr zeitlichem Aufwand in der Pflege, fällt die
Pflegestufe höher aus, das können Sie hier einsehen -  Berechnungsgrundlage für die Pflegestufe nach Zeit.
Sollte die vom MDK festgestellte Pflegestufe für Sie unbefriedigend ausgefallen sein, haben Sie die
Möglichkeit, binnen vier Wochen Widerspruch einzulegen!
Beträge in rot können an Angehörige erstattet werden, der Betrag kann sich vermindern wenn zusätzlich ein
Pflegedienst eingesetzt ist.
Beträge in grün können an den Pflegedienst erstattet werden, auch dieser Betrag kann sich vermindern, wenn
die Sachleistungen nicht ausgeschöpft werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden an Angehörige durch die
Pflegekasse prozentual ausgezahlt (Kombileistungen).
Klicken Sie die einzelnen Posten an, und lesen Sie die Erklärungen, zum Beispiel  Pflegegeld!
                   Pflegegeld                    Sachleistungen                      Kombileistungen
       für pflegende Angehörige          durch den Pflegedienst          Angehörige/Pflegedienst
          Pflegestufe 1            Pflegestufe 2            Pflegestufe 3           Härtefall
          €   420,00            €   980,00            €  1470,00           €  1918,00
          €   215,00            €   420,00            €  1470,00    €% nur mit Pflegedienst
                                                 Weitere Sonderleistungen der Pflegekasse
     Verhinderungspflege      zum Verbrbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel    Wohnumfeldverbesserung     Hausnotrufsystem
Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag
von bis zu 200 Euro monatlich anstatt bisher maximal 460 Euro jährlich. Dabei wird zwischen einem Grundbetrag von 100 Euro
monatlich und einem erhöhten Betrag von 200 Euro monatlich unterschieden. Die Leistung können auch Personen der sogenannten
Pflegestufe 0 erhalten. Das sind jene Menschen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllen, aber dennoch auf einen
speziellen Betreuungsbedarf angewiesen sind. Für sie soll es leichter sein, Unterstützung im häuslichen Bereich stundenweise in
Anspruch zu nehmen oder auf Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung in Kleingruppen und ähnliches zurückzugreifen.
 

Stand 01.07.2008 - nächste Änderungen voraussichtlich 2010/2015

 
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollkaskoversicherung. Das bedeutet, daß es zu einer
Diskrepanz zwischen tatsächlich benötigten Pflegeleistungen und von der von der Pflegeversicherung
gezahlten Leistungen kommt. In diesem Falle ist eine eingehende Beratung im Vorfeld mit dem Pflegedienst
Ihrer Wahl von großer Bedeutung, um etwaige private Zusatzrechnungen bzw. Möglichkeiten zusätzlicher
staatlicher Zuschüsse für sozial schwächere vor Antritt der Pflege abzuklären.
Wir beraten sie gerne - Pflegetelefon 02191/21170
Oder schreiben Sie uns eine Email  - 
Impressum

                                                              Ambulante Kranken & Altenpflege Gerd Jonas