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Pflegekasse:
( SGB XI ) |
| Die seit 1995 bestehende
Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um eine Grundversorgung der
ständig |
| wachsenden Zahl von
pflegebedürftigen Menschen zu sichern. |
| Sie können Leistungen der
Pflegekasse erhalten, wenn Sie sich einen entsprechenden Antrag bei
Ihrer Kranken- |
| kasse besorgen, oder sich
diesen zuschicken lassen. |
| Der Gutachter (Arzt oder
eine speziell ausgebildete Pflegekraft) des medizinischen Dienstes wird
Ihnen dann |
| ein Termin für das
Pflegegutachten bei der zu pflegenden Person nennen. Das
Pflegegutachten wird an die |
| Pflegekasse weitergeleitet. |
| Die Leistungen der
Pflegeversicherung richten sich nach der durch den Medizinischen Dienst
ermittelten |
| Pflegestufe, welche im
folgenden erläutert werden. Bei mehr zeitlichem Aufwand in der Pflege,
fällt die |
Pflegestufe höher aus,
das können Sie hier einsehen -
. |
| Sollte die vom MDK
festgestellte Pflegestufe für Sie unbefriedigend ausgefallen sein, haben
Sie die |
| Möglichkeit, binnen vier
Wochen Widerspruch einzulegen! |
| Beträge in
rot
können an Angehörige
erstattet werden, der Betrag kann sich vermindern wenn zusätzlich ein |
| Pflegedienst eingesetzt
ist. |
| Beträge in
grün
können an den
Pflegedienst erstattet
werden, auch dieser Betrag kann sich vermindern, wenn |
| die Sachleistungen nicht
ausgeschöpft werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden an
Angehörige
durch die |
| Pflegekasse prozentual
ausgezahlt (Kombileistungen). |
Klicken Sie die einzelnen
Posten an, und lesen Sie die Erklärungen, zum Beispiel
! |
| Leistungen für Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
| Pflegebedürftige in
häuslicher Pflege mit einer erheblichen Einschränkung der
Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag |
| von bis zu 200 Euro
monatlich anstatt bisher maximal 460 Euro jährlich. Dabei wird zwischen
einem Grundbetrag von 100 Euro |
| monatlich und einem
erhöhten Betrag von 200 Euro monatlich unterschieden. Die Leistung
können auch Personen der sogenannten |
| Pflegestufe 0 erhalten.
Das sind jene Menschen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht
erfüllen, aber dennoch auf einen |
| speziellen
Betreuungsbedarf angewiesen sind. Für sie soll es leichter sein,
Unterstützung im häuslichen Bereich stundenweise in |
| Anspruch zu nehmen oder
auf Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung in Kleingruppen und ähnliches
zurückzugreifen. |
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| Bei der
Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollkaskoversicherung. Das
bedeutet, daß es zu einer |
| Diskrepanz zwischen
tatsächlich benötigten Pflegeleistungen und von der von der Pflegeversicherung |
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gezahlten Leistungen kommt. In diesem Falle ist
eine eingehende Beratung im Vorfeld mit dem Pflegedienst |
| Ihrer Wahl von großer Bedeutung, um etwaige private
Zusatzrechnungen bzw. Möglichkeiten zusätzlicher |
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staatlicher
Zuschüsse für sozial schwächere vor
Antritt der Pflege abzuklären. |
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Wir beraten sie gerne - Pflegetelefon 02191/21170 |
Oder schreiben Sie
uns eine Email -
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