Verhinderungspflege:
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
je Kalenderjahr für längstens 4 Wochen (€ 1.470,00) bei Inanspruchnahme einer erwerbsmäßig pflegenden Person
Bei Inanspruchnahme einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person ist die Leistung auf den Zahlbetrag des
Pflegegeldes der festgelegten Pflegestufe begrenzt (Ausgleich z.B. für Verdienstausfall, Fahrtkosten bis insgesamt
max. € 1.470,00 möglich)
Pflegekasse Verhinderungspflege zum Verbrbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbesserung Hausnotrufsystem
Impressum

                                                             Ambulante Kranken & Altenpflege Gerd Jonas