| Verhinderungspflege: |
| Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson |
| je Kalenderjahr für längstens 4 Wochen (€ 1.470,00) bei Inanspruchnahme einer erwerbsmäßig pflegenden Person |
| Bei Inanspruchnahme einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person ist die Leistung auf den Zahlbetrag des |
| Pflegegeldes der festgelegten Pflegestufe begrenzt (Ausgleich z.B. für Verdienstausfall, Fahrtkosten bis insgesamt |
| max. € 1.470,00 möglich) |
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